Mal eure Meinungen - so steht es im Krafka hinsichtlich der Veränderung der Personalien bei der Geschäftsführung/GmbH: "Die bloße spätereVeränderung der Personalien, z. B. Namensänderung oderWohnsitzverlegung, ist dagegen nicht förmlich zur Eintragunganzumelden, jedoch zur Berichtigung dem Registergericht gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 HGB mitzuteilen und ggf. nachzuweisen."
Wie sieht es beim EK oder Verein aus - z.B. Wohnsitzwechsel des Inhabers, Vorstandsmitglieds: Förmliche Anmeldung oder einfaches Hinweisschreiben + Nachweis?
Danke!