Hallo,
wollte mich hier mal kurz rückversichern, ob ich den Sachverhalt so richtig interpretiere.
Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren. Es läuft noch eine Klage auf Schmerzensgeld, Ausgang ungewiss.
Insolvenzverwalter gibt nach Prüfung des Sachverhaltes die Erklärung nach § 85 Abs. 2 InsO ab, dass er den Rechtsstreit nicht aufnimmt.
Was bedeutet dies für den Fall, dass:
a) während des eröffneten Verfahrens
b) im Restschuldbefreiungsverfahren
ein Geldbetrag aus dem Verfahren an den Schuldner fließt ?
Kölner Kommentar sagt, dass der evtl. spätere Neuerwerb eindeutig keine Insolvenzmasse darstellt, da obige Erklärung einer Freigabe gleichkommt.
Gibt es auch andere Meinungen oder Möglichkeiten trotz der Erklärung später einen Erlös für die Masse einzufordern ?