Hallo zusammen,
der Klägervertreter beantragt die Festsetzung der RA Gebühren gem. § 11 RVG.
Nun sitzt der Kläger in den Niederlanden. Kann ich den KFB mit Einschreiben Rückschein zustellen oder muss ich eine von den komplizierten Auslandszustellungen veranlassen?
Ich kenn mich damit leider nicht so aus.