Weiterer Beteiligter im KFB?!

  • Hallo zusammen,

    A verklagt B auf Zahlung. Während des Rechtsstreits meldet sich C per Schriftsatz und gibt an, dass er der Schuldner der Zahlungsforderungen sei. Daraufhin kommt in der mündlichen Verhandlung ein Vergleich zustande, worin der C sich bereit erklärt, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.

    Wie ist nun der KFB zu erlassen bzw. wie ist der C im KFB zu bezeichnen?

  • Wie wurde C denn im Urteil bzw. im Vergleich bezeichnet?
    Du kannst ihn als weiteren Beteiligten ins Rubrum mit aufnehmen.
    Die KfB`s musst du entsprechend anpassen: Die von dem weiteren Beteiligten, Name, an den Kläger bzw. an den Beklagten zu zahlenden Kosten......
    Auch bei der Klausel muss dann aufgepasst werden - Vermerk für den UdG machen.

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Er wurde im Vergleich als "weiterer Beteiligter" betitelt. Mir ist das bisher nicht untergekommen, dass so etwas dann auch in den KFB kommt.

    Bzgl. Klausel: Du meinst, dass auf die Zustellung an den weiteren Beteiligten geachtet werden muss, nicht auf die an den Beklagten B?

  • Mir ist das bisher nicht untergekommen, dass so etwas dann auch in den KFB kommt.


    Mir schon. :) Ist aber ganz selten.

    Bzgl. Klausel: Du meinst, dass auf die Zustellung an den weiteren Beteiligten geachtet werden muss, nicht auf die an den Beklagten B?


    Ja klar. Du kannst 2 KfA bekommen und musst dann auch 2 KfB machen. C trägt ja die Kosten von Kläger und Beklagtem.
    In den Klauseln steht dann nicht drin "vorstehende Ausfertigung (oder jetzt beglaubigte Abschrift) wurde der Gegenseite / dem Kläger / dem Beklagten zugestellt am... sondern eben dem weiteren Beteiligten bzw. gleich den Namen reinschreiben.

  • Wenn der weitere Beteiligte im Tenor ausreichend bezeichnet ist, so dass eine ZV möglich wäre, wäre das für mich ausreichend. Ob er ins Rubrum MUSS, kann ich nicht sagen.

    Vielen Dank! :)

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