Ich habe einen Insolvenzschuldner, der nach den Regelungen des zutreffenden Doppelbesteuerungsabkommens der Einkommensbesteuerung im Ausland unterliegt. Arbeitgeber ist allerdings ein deutsches Unternehmen.
Wie läuft das ganze praktisch ab? [Ja ich weiß, im Ausland versteuertes Einkommen ist von der Besteuerung im Inland ausgenommen.]
Mich würde aber interessieren, ob das deutsche Unternehmen von dem Bruttolohn seines Arbeitnehmers trotzdem Einkommenssteuerbeträge, die nach der Einkommenssteuererklärung erstattet werden, einbehalten muss.