Die Erben des eingetragenen Eigentümers beantragen in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag u.a. die Löschung eines Leibgedings für X (Vorname Nachname, keine weiteren Angaben), Bewilligungs- und Eintragungsdatum 1908, mit der Begründung, dass der Berechtigte "offensichtlich verstorben" sei.
Die Bewilligung liegt mir nicht vor und kann voraussichtlich auch nicht eingesehen werden.
Kann das Recht gelöscht werden oder muss ein Sterbenachweis verlangt werden?