Hallo, folgendes Problem stellt sich:
Die Gemeinde wollte ein Grundstück an eine Person verkaufen, allerdings ist sie noch gar nicht eingetragene Eigentümerin dieses Grundstücks. Der entsprechende Kaufvertrag ist wohl beim Notar hängen geblieben. Der erstgenannte Kaufvertrag liegt mir jetzt zur Bearbeitung vor. Wie kriegt man da die Kuh vom Eis? Müsste ich theoretisch zurückweisen? Die Gemeinde handelt ja als Nichtberechtigte, gibt es da noch Möglichkeiten zur Heilung? Könnte ich nicht auch darauf hinweisen, diesen Antrag zunächst "ruhend zu stellen" und dann erst den anderen vollziehen?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!