Ich habe hier mal wieder ein ganz tolles Verfahren. Schuldner ist Gewerbetreibender mit Sitz in Deutschland. Insolvenzverfahren ist auch hier eröffnet. Gemeinsam mit der Exfrau ist der Schuldner Miteigentümer eine Immobilie in Griechenland (Kreta). Und jetzt beginnt das Problem: Nach jetzigem Stand sind im griechischen Grundbuch erhebliche Forderungen des griechischen Finanzamts und einer griechischen Bank eingetragen. Ob bzw. in welcher Höhe die Forderungen valutieren steht aktuell nicht fest; beide Gläubiger haben ihre Forderungen hier (zumindest bislang) nicht zur Insolvenztabelle angemeldet. Ob die Exfrau einem freihändigen Verkauf zustimmen würde ist derzeit mangels Rückmeldung ebenfalls nicht bekannt.
Der Schuldner hatte in Griechenland selbst seine Selbständigkeit nicht ausgeübt und dort keine Niederlassung. Allerdings erzielte der dort Mieteinnahmen aus der Vermietung der Villa an Feriengäste. Könnte man hier in Griechenland aufgrund des dort vorhandenen Immobilienvermögens die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens beantragen, oder wie würdet Ihr vorgehen?