Hallo!
Ich habe ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) von Juni 2005 deutscher Staatsangehöriger mit letzten gew. Aufenthalt in Deutschland vorliegen, in dem der Zusatz steht: "Das spanische notarielle Testament des Ehemannes aus März 2005 hinsichtlich des spanischen Hauses soll gültig bleiben!". Das spanische Testament wurde von der Ehefrau in Kopie eingereicht. In dem Testament steht lediglichdass sich dieses nur auf das Haus in Spanien bezieht. Danach wäre Ehefrau Vollerbin des Hauses und die Kinder Ersatzerben. DieEhefrau teilte mit, dass das Haus bereits letztes Jahr zu Lebzeiten verkauft wurde. Etwas anderes als die Kopie liegt ihr nicht vor.
Ich habe das hier abgelieferte eigenhändige gemeinschaftliche Testament eröffnet.
Muss ich von Amts wegen noch was hinsichtlich des spanischen Testaments veranlassen?
Danke im Voraus!