Huhu,
die anderen Threads zu dem Thema beschäftigen sich irgendwie alle mit Gesamtschuldner- oder Gläubigerschaften, ich hab aber das Problem, dass laut Titel keins von beidem vorliegt.
Titel: Beklagtenpartei zahlt an Klagepartei X,-€. Beide Parteien bestehen je aus 2 Leuten. Daher: § 420 BGB - kopfteilig auf beiden Seiten.
(Dass der KFB meine Meinung nach grottenfalsch ist, sei mal dahingestellt; das darf ich als dummes ZV-Gericht ja nicht prüfen/beanstanden -.-)
Im mir vorliegenden PfÜB-Antrag sind sowohl beide Gläubiger als auch beide Schuldner aufgeführt.
Frage: Wie viele PfÜBse brauche ich hier?
K1 gg. B1
K1 gg. B2
K2 gg. B1
K2 gg. B2
iHv jeweils 1/4 der Forderung?
Das erscheint mir rechtlich richtig, praktisch jedoch absolut grauenvoll.
Hat da jemand eine Idee? (bevor ich hier tatsächlich 4x Kosten lostrete...)
LG, Zahira