Hallo,
ich habe eine KR für die Eröffnung einer V.v.T.w. erstellte. Erblasser ist 1972 verstorben. Kostenschuldner ist die eingesetzte Erbin. Diese wendet nun ein, warum Sie heute die Kosten zahlen soll, es ist so lange her und es hat sich wer anders damals um den Nachlass gekümmert.
Ich würde dies als Erinnerung auslegen - oder ? - und einen Nichtabhilfebeschluss fertigen. Gibt es dazu einen Vordruck in Eureka?
Darf ich (=Ersteller der 1. KR) den Nichtabhilfebeschluss fertigen? Geht dann eine Beschwerde ein, geht die Akte zum Landgericht - oder?
Danke