Was soll man davon halten, daß zukünftig bei jedem Zwischenbericht (Sachstandsbericht) ans Gericht um Vorlage der gesamten Belege und Kontoauszüge im Original, Vorlage des Kassenbuches und eine Buchungsübersicht "gebeten" wird.
Mi der "Buchungsübesicht" ist im übrigen Winsolvenz Report 6016 gemeint, das ist ein EA-Kontenblatt, sehr unübersichtlich.
Gilt §66 InsO nicht mehr?