Reicht zum Nachweis der Änderung der "Lux S.A." in die "Lux S.à r.l." die Bescheinigung gemäß § 21 BNtO eines deutschen Notars dahingehend aus, dass "die Lux S.à r.l. vormals firmierte unter Lux S.A."?
Ist das nicht eine andere juristische Person und nicht nur eine reine Namensänderung?