Luxemburg - Änderung von S.A. in S.A R.L

  • Reicht zum Nachweis der Änderung der "Lux S.A." in die "Lux S.à r.l." die Bescheinigung gemäß § 21 BNtO eines deutschen Notars dahingehend aus, dass "die Lux S.à r.l. vormals firmierte unter Lux S.A."?


    Ist das nicht eine andere juristische Person und nicht nur eine reine Namensänderung?

  • Geht. Dies ist vergleichbar der Umwandlung von einer (deutschen) AG in eine GmbH.
    Die darin steckende Gesellschaft bleibt die selbe, sie hat jetzt nur einen anderen rechtlichen "Mantel".

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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