Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin sei ein paar Monaten in der Strafabteilung am AG.
Ich würde gern mal ein paar Infos haben, wie an anderen Gerichten verfahren wird, wenn sich der VU nicht selbst stellt und der Vorführbefehl nicht erfolgreich ist. Wie verfahrt ihr weiter? Hier wurde das bis jetzt nur regelmäßig neu vorgelegt und geprüft, ob es was Neues gibt. Sehr unbefriedigend, vor allem im Hinblick, dass die Strafvollstr. ja mit Nachdruck erfolgen soll.
Danke schon mal für eure Ausführungen.