Ich hoffe hier auf Rat:
Mein Nachlasspfleger hat aufgrund eines notariellen Testamentes ein Vermächtnis dahin zu erfüllen, dass die im Nachlass befindliche Eigentumswohnung dem anderen Miteigentümer zu übertragen ist.
Im Übertragungsvertrag findet sich auch der Passus, dass die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses der Erwerber zu tragen hat.
Nun finde ich im Bericht den Posten Räumung der Wohnung mit 5.500 EUR- aus dem Nachlass entnommen.
Ist das korrekt?
Kann denn der Vermächtnisnehmer besser gestellt sein als ein Erbe, der sich um die Räumung selbst kümmern müsste?
Weiter befinden sich im Nachlass festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von ca 950.000 Sfr Franken bei einer schweizer Bank.
Hier wurde ein erheblicher Teil nach Ablauf der Anlagefrist von der Bank- ohne Mitwirkung des Nachlasspflegers verkauft und in neue Wertpapiere investiert,weil solche Absprachen mit der Erblasserin bestanden.
Für den Wertpapierkauf und für die Unterhaltung des Depots fallen erhebliche Kosten an, die den gutgeschriebenen Ertrag übersteigen.
Wie geh ich damit um?
Die Erbenermittlung in dritter Erbordnung scheint hinsichtlich 1/2 Anteils mütterlicherseits abgeschlossen- die väterliche Linie führt nach Polen und ist nicht absehbar.