Hallo zusammen
Folgender Fall:
Ich habe ein Wohnungseigentum. Die Zuordnung von KFZ-Stellplätzen wurde in der Teilungserklärung vorbehalten und erfolgt nun im jeweiligen Kaufvertrag. Beantragt ist die Eintragung der Vormerkung, einer Grundschuld sowie der Zuordnung des KFZ-Stellplatzes. Soweit kein Problem.
Im Kaufvertrag werden jetzt jedoch noch Sondernutzungsrechte an Abstellräumen zugeordnet. Über diese ist in der Teilungserklärung nichts enthalten, auch nicht in den Lageplänen. Insofern muss die Teilungserklärung ja erst noch geändert werden. Die Eintragung der Zuordnung dieses Abstellraumes wurde vom Notar auch nicht beantragt, soll sogar ausdrücklich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Kann die Eintragung der Vormerkung und der Grundschuld erfolgen? Laut Kaufvertrag wird ja der Miteigentumsanteil verbunden mit demSondereigentum und dem Sondernutzungsrecht an KFZ-Stellplatz und Abstellraum verkauft. Die Vormerkung sichert ja dann einen Anspruch der so gar nicht existiert…oder habe ich da einen Denkfehler?