Hallo,
uns liegt ein Haftbefehl in einer Familiensache (Auskunftserteilung) vor. Bisher war der Schuldner immer verschollen. Jetzt ist er wieder aufgetaucht, allerdings ist der Haftbefehl jetzt schon ein Jahr alt.
Gibt es hier eine Verfallsklausel?
Brauche ich eigentlich eine vollstreckbare Ausfertigung des Haftbefehls? Ich habe gelesen, dass es da unterschiedlichen Meinungen gibt.
Danke vorab.
Liane