Guten Morgen,
ich habe hier leider nichts Passendes gefunden und stehe gerade ziemlich auf dem Schlauch. Die Nachlasspflegschaft wurde im September 2016 angeordnet, Gerichtskosten aber noch nie erhoben. Für 2016/2017 wird nun ja eine Gebühr erhoben. Die richtet sich doch nach dem Nachlasswert am Todestag oder? Oder nach dem bei Anordnung der NLP? Und die nächste Jahresgebühr wird dann ja am 01.01.2018 fällig. Welchen Wert nehme ich denn da? Mein letzter Wert ist der aus der Rechnungslegung und der stammt aus September 2017. Oder bleibt der Wert immer derjenige, den ich für die erste Kostenrechnung genommen habe? Der Umfang der NLP ändert sich doch aber im Laufe der Jahre, ich hatte gedacht, dass das berücksichtigt wird.
Bin leider aus meinen Kommentaren auch nicht schlauer geworden und hoffe, dass hier jemand die Lösung hat. Vielen Dank schon mal.