Ich habe hier folgenden Fall:
Treuhänder reicht Klage ein und bekommt für den Schuldner PKH ohne Raten.
Nun ist das Verfahren beendet und ich bin im PKH Überprüfungsverfahren.
Bisher wurde immer nachgefragt, ob pfändbare Beträge vorhanden sind. Die Beträge des freien Massebestandes beliefen sich bisher auf 30,00-110,00 €.
(Die Kostengrundentscheidung im Vergleich lautete damals: Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger=Schuldner/Treuhänder 3/8 und die Beklagte 5/8)
Macht es überhaupt Sinn weiter nachzufragen? Es wurde ja PKH ohne Raten bewilligt.
Wie verfahrt ihr in so einer Situation?
Ist es überhaupt möglich irgendwelche Beträge wieder einzuziehen?