Der ehrenamtliche Betreuer beantragt nach dem Tod des Betreuten die Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädigung über 399.--€.
Laut Schlussbericht beträgt der Wert des Nachlasses 4.000.--€ (ohne Abzug der Nachlassverbindlichkeiten).
Kann ich jetzt die 399.--€ aus der Staatskasse auszahlen oder muss ich den Betrag von 399.--€ gegen die Erben (die noch nicht feststehen) festsetzen?
Pauschale Aufwandsentschädigung von 399.--€
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Wenn du die Erbenfreibeträge und die Bestattungskosten berücksichtigst wirst du gegen die Staatskasse festsetzen müssen.
Ansonsten: sind dir die Erben bekannt, gegen die du festserzen könntest? Oder brauchst du einen Nachlasspfleger?
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Erbenfreibetrag vgl.
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freibetrag
Online Rechner für anteilige Aufwandspauschale:
http://www.mathepower.com/dreisatz.php
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Beerdigungskosten nicht vergessen
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Das einzusetzende Vermögen liegt selbst ohne Abzug irgendwelcher Kosten unter der Freigrenze von 5.000,-€; wieso prüft ihr hier die Erbenfreibeträge?
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Weil für die Festsetzung gegen die Erben nach dem Tod des Betreuten die 5.000 € nicht mehr gelten, sondern der oben aufgeführte Erbenfreibetrag zzgl. (angemessene) Beerdigungskosten.
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