Andreas H. und Jamie:
Ich sehe zwischen der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Sinne des 850c ZPO und der Bedarfsgemeinschaft des SGB's klare Unterschiede. Für mich spricht 850c ganz klar von einer gesetzlichen Unterhaltspflicht und damit auch von einer Unterhaltsbedürftigkeit. Für mich ist es ganz klar, dass im Vollstreckungsrecht strengere Maßstäbe als im Sozialrecht gelten. Hallo , es geht um das Geld des Gläubigers! Im Übrigen denkt die Arge auch wirtschaftlich..... .
Der Sachverhalt gibt hier leider nicht so viel her. In eine Glaskugel kann ich nicht sehen. Ich bin davon ausgegangen, dass die Eltern nicht pflegebedürftig sind, weil sie sonst EU- Rente und damit Einkünfte hätten.