Hallo liebe Forengemeinde!
Habe hier den Fall, dass die Änderung der Firma einer bereits eingetragenen Zweigniederlassung einer englischen Limited eingetragen werden soll.
Stehe hier etwas auf dem Schlauch, da ich noch keine große Erfahrung mit ausländischen Zweigniederlassungen habe. Habe bereits vergeblich versucht, über die §§ 13 d ff. HGB einen Anknüpfungspunkt für eine entsprechende Prüfung der Anmeldung zu finden.
Hoffe, dass ich mich jetzt nicht ganz und gar blamiere, aber da es sich bei einer limited um eine ähnliche Gesellschaft wie eine GmbH handelt, müsste doch § 13 g HGB anwendbar sein, oder?
Dann müsste gem. § 13 g IV HGB neben der Anmeldung durch den Director auch ein geänderter Gesellschaftsvertrag mit Notarbescheinigung eingereicht werden?
Prüfe ich auch einen Gesellschafterbeschluss oder noch etwas anderes? Finde hier einfach keine gesetzliche Grundlage für eine weitergehende Prüfung...
Wäre für jeden Gedankenanstoß sehr dankbar
Viele Grüße!