Nur danach, ob noch Akten rumliegen? Das kann´s meiner Meinung nach aber auch nicht sein. Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen. So was sollte schon geprüft werden. Und wie, wenn nicht anhand von Akten?
Anhand von Erinnerungen, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Anrufen beim GL usw.......