Ausgehend von der Tatsache, dass im ungekündigten Kontokorrentverhältnis nur die Rückführung des "Darlehens" insgesamt anfechtbar ist, stellt sich mir folgende Frage:
Der Insolvenzschuldner und sein Sohn führen beide Einzelunternehmen. Wenn "Not am Mann ist" begleicht der Sohn gegenüber einzelnen Gläubigern die Verbindlichkeiten seines Vaters. Die Forderungen werden in ein Verrechnungskonto eingestellt. Weitere Abreden sind nicht bekannt. Eventuell war auch der Wille des Steuerberaters, die Zahlungen irgendwie "darzustellen", der Grund für diese Vorgehensweise.
Muss hier von einem (konkludenten) Kontokorrentverhältnis ausgegangen werden.
[Die Sache ist deshalb interessant, weil der Insolvenzschuldner den bestehenden Saldo mehrfach ausgeglichen hat und auch der Kaufpreis, den der Sohn für die Übernahme eines Teils des Anlagevermögens seines Vaters bezahlen musste, verrechnet wurde. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens wies das Verrechnungskonto allerdings einen Saldo zugunsten des Sohnes von zirka EUR 30.000,00 auf.]