RSB-Verfahren und Einkommensnachweise

  • Ich hab kein Problem damit, nach 1 1/2 oder zwei Jahren mal nachzuhaken. Kann ja immer mal sein, dass die Post zurückkommt oder dass man uns vergessen hat, als der Job angetreten wurde. Das ist ja letztlich dann auch eine Chance für den Schuldner, noch flott aufzuräumen. Hat nix mit Dienstleistung oder sowas zu tun, sondern schlicht damit, dass man dem Schuldner auch gern mal über die Straße hilft.

    Hab grad zwei Schuldner, die offensichtlich die Drehtür betreten haben:

    1.
    Der Schuldner verschwand in den Irak ohne bekannte Adresse, hinterließ jedoch eine Anschrift eines Freundes. Der zog leider um, ohne dass wir das erfahren haben. Der Schuldner schafft es, sich so lange "fremd" aufzuhalten, dass die RSB versagt wurde. Letzte Woche Anruf, wie das alles passieren konnte, warum das FA von ihm 4000 € haben will und dann die stille nachdenkliche Feststellung "Sie haben mir die RSB wegen 119 € versagt?" Nicht laut, nicht böse.. Kurz drauf rief die neue Schuldnerberaterin an, ob wir ihr mal den Versagungsbeschluss faxen könnten. Wat ein Glück, dass der Schuldner sich inzwischen woanders angemeldet hat...

    2.
    Junge Schuldnerin nach drei Jahren "rausgeflogen", ruft mit Familienbeteuerin im Hintergrund an und fragt, "ob sie noch in der Insolvenz ist". Ich ihr das erklärt. "Jaaaa, okaaaay..... Dann muss ich wohl noch mal von vorne anfangen.... ". Die Lady wohnt noch vor Ort... die hab ich spätestens im Mai wieder auf dem Tisch.

    Wozu?


    Verweise doch die Irak-Reisenden und Junggebärenden einfach telefonisch weiter an euer IG, vielleicht rafft es dann doch irgendwann.

  • ....Wozu?


    Verweise doch die Irak-Reisenden und Junggebärenden einfach telefonisch weiter an euer IG, vielleicht rafft es dann doch irgendwann.

    Hey, kein Gerichtsbashing hier ;)...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Das bringt halt ein Teil unseres Klientels so mit sich. Da sind sicherlich einige dabei, die ihre Post im Schuhkarton stapeln und so alle 2 Jahre öffnen. Die sind halt mit allem überfordert; und unter anderem deshalb landen sie auch in diesem Verfahren. Ich finde das nicht so verwerflich. So ist halt die Realität. Und der Gesetzgeber findet das auch nicht schlimm. Sonst hätte er ja eine Sperrfrist für § 298 Inso eingeführt. Er nennt das in der Gesetzesbegründung eine " bloße Nachlässigkeit" des Schuldners. Also was soll's. Davon lebt ja auch ne ganze Branche, u.a. Du und ich ;)...

    Du verstehst mich miss. :)

    Dass die Klientel so ist wie sie ist, ist selbstredend in dieser Branche. Aber ich muss doch nicht noch durch übertriebenes Massen-Controlling die Staatskasse noch zusätzlich belasten, indem ein Verfahren beendet und dann eben ein neues beantragt wird. Das ist doch falsch verstandenes "Kümmern". Ich habe manchmal das Gefühl, dass sich grad die ganz jungen "Kunden" gegängelt und überfordert fühlen. Die können nix dafür, dass die H4-Bescheide maximal 6 Monate gültig sind, haben genug Rennerei damit, die Anlagen für´s JobCenter zusammenzusammeln und dort rechtzeitig die Leistungen zu beantragen (ggfls. noch Bewerbungen nachzuweisen etc.) Und dann kommen noch wir und machen am Ende richtig Druck. Bei mir gibt´s ´ne kurze Frist von maximal 14 Tagen, das Gericht setzt auch nur eine kurze Frist von höchstens 3 Wochen und dann kommen die unverständlichen Dinge von wegen: Kostenstundung aufgehoben, Rechtsbehelfsbelehrung bla bla bla.... Reaktion: "Na dann halt nicht." Und dann: "Woher soll ich 119 € nehmen, ich bin doch Insolvenz, der spinnt doch."

    Irgendwann wird´s ihnen dann doch wieder zu viel und sie erfahren, dass sie ja noch mal können.

    Letztlich geht´s doch nur drum, das Verfahren zu schaffen. Ohne weiteren Druck oder Stress. Aber wir bringen da nicht die nötige Gelassenheit mit. Lieber belasten wir die Kasse doppelt, als einfach mal die Sache laufen zu lassen. Für Versagungen gibt´s die Gläubiger, wieso müssen wir uns da reinhängen?

  • Nein nein, hast ja Recht.

    Wate im Blut, aber immer an die 119 denken,
    muss man auch mal Prioritäten setzen.

    Ich finde nur den pädagogisch-erzieherisch geprägten Ansatz
    dieses IG komisch, so gefühlt ...

    https://www.youtube.com/watch?v=bHR_aU1TKZ8

    Gewisse Ähnlichkeiten sind doch zu erkennen...;)

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  • Das bringt halt ein Teil unseres Klientels so mit sich. Da sind sicherlich einige dabei, die ihre Post im Schuhkarton stapeln und so alle 2 Jahre öffnen. Die sind halt mit allem überfordert; und unter anderem deshalb landen sie auch in diesem Verfahren. Ich finde das nicht so verwerflich. So ist halt die Realität. Und der Gesetzgeber findet das auch nicht schlimm. Sonst hätte er ja eine Sperrfrist für § 298 Inso eingeführt. Er nennt das in der Gesetzesbegründung eine " bloße Nachlässigkeit" des Schuldners. Also was soll's. Davon lebt ja auch ne ganze Branche, u.a. Du und ich ;)...

    Du verstehst mich miss. :)

    Dass die Klientel so ist wie sie ist, ist selbstredend in dieser Branche. Aber ich muss doch nicht noch durch übertriebenes Massen-Controlling die Staatskasse noch zusätzlich belasten, indem ein Verfahren beendet und dann eben ein neues beantragt wird. Das ist doch falsch verstandenes "Kümmern". Ich habe manchmal das Gefühl, dass sich grad die ganz jungen "Kunden" gegängelt und überfordert fühlen. Die können nix dafür, dass die H4-Bescheide maximal 6 Monate gültig sind, haben genug Rennerei damit, die Anlagen für´s JobCenter zusammenzusammeln und dort rechtzeitig die Leistungen zu beantragen (ggfls. noch Bewerbungen nachzuweisen etc.) Und dann kommen noch wir und machen am Ende richtig Druck. Bei mir gibt´s ´ne kurze Frist von maximal 14 Tagen, das Gericht setzt auch nur eine kurze Frist von höchstens 3 Wochen und dann kommen die unverständlichen Dinge von wegen: Kostenstundung aufgehoben, Rechtsbehelfsbelehrung bla bla bla.... Reaktion: "Na dann halt nicht." Und dann: "Woher soll ich 119 € nehmen, ich bin doch Insolvenz, der spinnt doch."

    Irgendwann wird´s ihnen dann doch wieder zu viel und sie erfahren, dass sie ja noch mal können.

    Letztlich geht´s doch nur drum, das Verfahren zu schaffen. Ohne weiteren Druck oder Stress. Aber wir bringen da nicht die nötige Gelassenheit mit. Lieber belasten wir die Kasse doppelt, als einfach mal die Sache laufen zu lassen. Für Versagungen gibt´s die Gläubiger, wieso müssen wir uns da reinhängen?

    Das mit den Gläubigern sehe ich auch so. Und anscheinend der Gesetzgeber ja auch.

    Und schon Nobby Blüm sagte mal: wer Arbeit sucht, der hat Arbeit...

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  • Das bringt halt ein Teil unseres Klientels so mit sich. Da sind sicherlich einige dabei, die ihre Post im Schuhkarton stapeln und so alle 2 Jahre öffnen. Die sind halt mit allem überfordert; und unter anderem deshalb landen sie auch in diesem Verfahren. Ich finde das nicht so verwerflich. So ist halt die Realität. Und der Gesetzgeber findet das auch nicht schlimm. Sonst hätte er ja eine Sperrfrist für § 298 Inso eingeführt. Er nennt das in der Gesetzesbegründung eine " bloße Nachlässigkeit" des Schuldners. Also was soll's. Davon lebt ja auch ne ganze Branche, u.a. Du und ich ;)...

    Du verstehst mich miss. :)

    Dass die Klientel so ist wie sie ist, ist selbstredend in dieser Branche. Aber ich muss doch nicht noch durch übertriebenes Massen-Controlling die Staatskasse noch zusätzlich belasten, indem ein Verfahren beendet und dann eben ein neues beantragt wird. Das ist doch falsch verstandenes "Kümmern". Ich habe manchmal das Gefühl, dass sich grad die ganz jungen "Kunden" gegängelt und überfordert fühlen. Die können nix dafür, dass die H4-Bescheide maximal 6 Monate gültig sind, haben genug Rennerei damit, die Anlagen für´s JobCenter zusammenzusammeln und dort rechtzeitig die Leistungen zu beantragen (ggfls. noch Bewerbungen nachzuweisen etc.) Und dann kommen noch wir und machen am Ende richtig Druck. Bei mir gibt´s ´ne kurze Frist von maximal 14 Tagen, das Gericht setzt auch nur eine kurze Frist von höchstens 3 Wochen und dann kommen die unverständlichen Dinge von wegen: Kostenstundung aufgehoben, Rechtsbehelfsbelehrung bla bla bla.... Reaktion: "Na dann halt nicht." Und dann: "Woher soll ich 119 € nehmen, ich bin doch Insolvenz, der spinnt doch."

    Irgendwann wird´s ihnen dann doch wieder zu viel und sie erfahren, dass sie ja noch mal können.

    Letztlich geht´s doch nur drum, das Verfahren zu schaffen. Ohne weiteren Druck oder Stress. Aber wir bringen da nicht die nötige Gelassenheit mit. Lieber belasten wir die Kasse doppelt, als einfach mal die Sache laufen zu lassen. Für Versagungen gibt´s die Gläubiger, wieso müssen wir uns da reinhängen?


    Ja, einfach mal grundsätzlich gelassener laufen lassen.
    Aber wir drei sind und ja eh einig.
    :daumenrau:)

  • Verwaltungsjahr abgelaufen - Schuldner wird von mir mit 10-Tages-Frist angeschrieben - 9 Tage nach Ablauf des Verwaltungsjahres erinnert mich das Gericht an den Jahresbericht. :wechlach:


    *whisky-in-den-kaffee-kippt*

  • Verwaltungsjahr abgelaufen - Schuldner wird von mir mit 10-Tages-Frist angeschrieben - 9 Tage nach Ablauf des Verwaltungsjahres erinnert mich das Gericht an den Jahresbericht. :wechlach:


    *whisky-in-den-kaffee-kippt*

    Also, wenn die schon jedes Jahr einen Bericht haben wollen, dann sag' den doch mal, dass es Gerichte gibt, die intern eine 13-monatige Frist zur Vorlage und dann Erinnerung nehmen...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • *soifzt* Wenn ich hier so zwischen den Zeilen lese, bestärkt mich das mal wieder in meiner Auffassung, dass die Mehrzahl von Gesetzen nur dazu dient, die selbst auferlegte bürokratische Verwaltung zu minimieren, als denn zu objektivem Recht zu verhelfen. :mad:

    Habe das Problem gerade in anderer Hinsicht: Schuldner war unbekannt verzogen, zudem vorher noch arbeitslos. Ich hätte nun gerne gewußt, ob er wieder arbeitet, und wenn ja, wieviele Wochenstunden (so von wegen "redlich" und so). Nachdem ich die neue Anschrift herausbekommen habe, habe ich das auch mitgeteilt. Dem Treuhänder isses schnurz, dem Gericht ebenfalls, und da zwischen uns und dem Schuldner ca. 450 km liegen, kann man auch sonst nicht einfach mal so nachschauen oder ermitteln.

  • *soifzt* Wenn ich hier so zwischen den Zeilen lese, bestärkt mich das mal wieder in meiner Auffassung, dass die Mehrzahl von Gesetzen nur dazu dient, die selbst auferlegte bürokratische Verwaltung zu minimieren, als denn zu objektivem Recht zu verhelfen. :mad:

    Habe das Problem gerade in anderer Hinsicht: Schuldner war unbekannt verzogen, zudem vorher noch arbeitslos. Ich hätte nun gerne gewußt, ob er wieder arbeitet, und wenn ja, wieviele Wochenstunden (so von wegen "redlich" und so). Nachdem ich die neue Anschrift herausbekommen habe, habe ich das auch mitgeteilt. Dem Treuhänder isses schnurz, dem Gericht ebenfalls, und da zwischen uns und dem Schuldner ca. 450 km liegen, kann man auch sonst nicht einfach mal so nachschauen oder ermitteln.


    Hört sich so an, als hättest du eigentlich ein 1-A-Versagungsgrund gehabt,
    § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

    Ob jetzt aber die eigenständige Ermittlung der neuen Sch.-Anschrift vor einem Versagungsantrag so schlau war, § 296 Abs. 1, 2 InsO ...

    Hm, die Gl. stellen keinen Versagungsantrag oder wissen nicht so recht mit dieser Möglichkeit zielführend umzugehen, aber das IG soll sich über den dagegen weitestgehend sinnfreien 4c1-298 reinhängen, nene.

  • Ich hatten den Versagungsantrag gestellt - der dann aus genau dem Grund abgelehnt wurde:


    Hört sich so an, als hättest du eigentlich ein 1-A-Versagungsgrund gehabt,
    § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

    Fehlt allerdings noch der notwendige "1-B"-Versagungsgrund: Die Glaubhaftmachung, dass die Befriedigung der Gläubigiger durch die Obliegenheitsverletzung beeinträchtigt wurde, § 296 Abs. 1 InsO.

    *nochmalssoifzt*

    Tja, wenn Ihr den Wohnsitz nicht ermittelt hättet, hätte schon der unbekannt Verzug als Glaubhaftmachung ausgereicht (BGH, -IX ZB 153/09- , Rn. 25).

    Außerdem: hat denn der Schuldner jetzt sein Einkommen offen gelegt?

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  • Zitat

    Tja, wenn Ihr den Wohnsitz nicht ermittelt hättet, hätte schon der unbekannt Verzug als Glaubhaftmachung ausgereicht (BGH, -IX ZB 153/09- , Rn. 25).

    Die Adresse hatte ich erst ermittelt, nachdem mein Versagungsantrag abgelehnt wurde. Hätte ich mal das Urteil gekannt... :( Next time.

    Gem. Treuhänder hat der Schuldner zwischenzeitlich wohl lediglich eine Bescheinigung vorgelegt, wonach der in der "Gleitzone" tätig ist. Was wohl heißt, daß er nur zwischen 450,00 und 800,00 EUR verdient. Was nun auch schon wieder passé ist, weil ihm im Januar gekündigt wurde.

    Habe mit dem Treuhänder nun vereinbart, daß ich seinen nächsten Bericht abwarte. Der Treuhänder gehört zu jenem Amtsgerichtskreis, das jährliche Berichte einfordert. Und je nachdem, was dann drinsteht, z. B., ob der Schuldner sich aktuell auch um Arbeit bemüht, werde ich nochmals einen Versagungsantrag prüfen.

  • Kostenstundung noch im laufenden 1. Verwaltungsjahr aufgehoben. Jetzt ist das 3. Verwaltungsjahr um. Ratet mal, zum wie vielten Male ich nach fruchtlosem Fristablauf für die Zahlung der Mindestvergütung einen Versagungsantrag stelle?

    Ihr habt nur einen Versuch! :D

    Gibt´s da keine Verwirkung oder so?

  • Kostenstundung noch im laufenden 1. Verwaltungsjahr aufgehoben. Jetzt ist das 3. Verwaltungsjahr um. Ratet mal, zum wie vielten Male ich nach fruchtlosem Fristablauf für die Zahlung der Mindestvergütung einen Versagungsantrag stelle?

    Ihr habt nur einen Versuch! :D

    Gibt´s da keine Verwirkung oder so?


    zum dritten Mal, das war ja einfach. :D

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