Aus meiner Zeit in einer Anwaltskanzlei kann ich berichten, dass man durchaus zu Gutachten kommen kann, die man braucht. Das sollte man bei beigebrachten Gutachten stets bedenken, vor allem wenn man sich nicht sicher ist, wie der bestellte Betreuer mit dem potentiellen Erwerber verbandelt ist. Hierzu hat man auch schon im Fernsehen so einiges gesehen und in manch einer Diskussion auch schon gehört. Prof. Dr. Volker Thieler aus München könnte hierzu sicher manchen Fall aus seiner Schatzkiste vortragen, in welchem ein Betreuer das Häuschen des Betreuten -nach Meinung der Angehörigen- "unter Wert" an einen seiner Spezi mit dem Segen des (arglosen) Betreuungsgerichts veräußert hat.
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Mir fällt nur auf, dass vor allem im Bereich Nachlass und Betreuung, der fiskalische Aspekt (bei Zahlungen aus der Staatskasse) bzw. der finanzielle Aspekt (bei evtl. dem Betroffenen entstehenden Kosten) sehr hoch (m.E. zu hoch) angesetzt wird. Der Gesetzgeber hat das Betreuungsrecht mit seinen Vorschriften (aber auch das Erbrecht mit seinen Vorschriften) erlassen. Und dem Gesetzgeber war es offensichtlich egal, das die Einhaltung (zumindest mancher Vorschriften) den Fiskus bzw. den Betroffenen einfach Geld kosten. Wenn dem Fiskus seine Kosten zu hoch werden wird -wie bei der Pauschalierung der Betreuervergütung- gegengesteuert.
Ich denke das fiskalische bzw. finanzielle Folgen kein guter Ansatz für ein gerichtliches Verfahren bzw. eine gerichtliche Entscheidung sind.
Gut, dass du das mit der Verlässligkeit der Gutachten ansprichst. Ich verfahren so, dass ich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Bedingung mache. Diese sollen ja objektiv und unparteiisch sein. Das ist sehr wichtig zu beachten, wenn man mit Privatgutachten arbeiten will. Was ansonsten sachfremde Erwägungen angeht (ob fiskalisch oder aber auch sonst was) bin ich ebenfalls bei Dir. Das was zur Entscheidungsfindung notwendig ist, werde ich veranlassen. Kommentare wie "das bringt doch eh nix" oder "das kostet doch viel zu viel Geld" kenne auch ich (worüber ich jedes mal nur innerlich den Kopf schütteln kann), setze mich aber mit meinem Allerwertesten darauf.
LG
ruki