Hallo!
Ich habe ein Verfahren, wo im Ermittlungsverfahren 300,- € als Sicherheitsleistung eingezahlt worden, nicht förmlich hinterlegt. Nun hat die zuständige StA mich ersucht, den Betrag an sie auszuzahlen, da gegen Zahlung des Betrages das Verfahren eingestellt wurde. Der Beschuldigte hat wohl auch die Verrechnung mit dem an die Gerichtskasse gezahlten Betrag bewilligt. Mir liegt jedoch weder die Bewilligung vor, noch das Original der Zahlungsanzeige.
Ich habe diesbezüglich mit dem Staatsanwalt telefoniert und wir sind uns beide nicht sicher, wie es nun richtig ist. Sprich: Müssen die beiden Papiere mir eingereicht werden oder reicht das Ersuchen der StA. Bisher konnte mir da leider keiner eine Antwort drauf geben. Könnte mir vorstellen, dass ich aufgrund des Ersuchens auf die Vorlage der Bewilligung verzichten kann, aber auch auf die Zahlungsanzeige? Und mache ich dann ganz normal eine Herausgabeanordnung wie bei einer Hinterlegung?
Liebe Grüße!