hab einen antrag auf zusammenrechnung.
soweit ich gelesen habe ist das aber nur möglich, wenn verschiedene ds betroffen sind.
nach dem vermögensverzeichnis ist der fall so:
1. rente von der dt. rv Knappschaft-bahn-see in Berlin
2. renten-zusatzversicherung von der dt. rv Knappschaft-bahn-see in münster
mir stellt sich die frage, ob hier verschiedene ds vorliegen und ob die renten-Zusatzversicherung erst noch gepfändet werden muss.
der ursprüngliche pfüb erfasste nur die hauptrente.