Ich habe gerade einen Erbvertrag vorliegen, in dem der potentielle Erblasser dem Erben den Nießbrauch an einem Grundstück vermacht. Zur Absicherung des Nießbrauchs soll eine Vormerkung eingetragen werden. Geht das?
Der spätere Erblasser kann doch zu seinen Lebezeiten das Grundstück verkaufen und dann ist es mit dem Nießbrauch essig. Insofern ist es zwar ein künftiger Anspruch, aber er hängt ja noch von anderen Faktoren ab.
Wäre es nicht die bessere Lösung, einen mit dem Tod des Eigentümers aufschiebend bedingten Nießbrauch zu bestellen?