Hallo liebe Kollegen.
Ich habe den zweiten Sterbefall eines kinderlosen Ehepaars.
Es liegt ein Erbvertrag aus 1961 vor, mit welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Erben bestimmten und angeordnet haben dass "sie dem Überlebenden von ihnen keinerlei Auflagen machen wollen. Dieser soll vielmehr über sein Vermögen frei verfügen können, sowohl unter Lebenden als auch auf den Todesfall". Weiter ist nichts verfügt.
Die Ehefrau hat damals das Erbe nach ihrem Mann angenommen.
Sie hat nun ein handschriftliches Testament errichtet, mit welchem sie einen Neffen des Mannes als Erben einsetzte.
Die Erblasserin war kinderlos. Ihr zuerstverstorbener Ehemann hatte aus erster geschiedener Ehe eine Tochter.
Ich bin nun zufällig auf die Rechtsprechung des BayObLG gestoßen, wonach dieses öfters schon entschied, dass bei einer Erbeinsetzung eines Ehegatten, welcher vorverstorben ist, im konkreten Einzelfall im Wege einer ergänzenden Testamentsauslegung eine Ersatzerbeneinsetzung der Kinder des Ehegatten, hier der Stieftochter, angenommen werden könnte.
Ich habe ehrlich gesagt, immer gedacht, dass bei einer reinen gegenseitigen Erbeinsetzung der Erbvertrag beim zweiten Sterbefall gegenstandslos werden würde. Ich kenne das auch so von anderen Gerichten.
Wie handhabt Ihr das?
In meinem Fall ist aber auf jeden Fall der Neffe der Erbe, da ja im Erbvertrag eine freie Testierfreiheit dem überlebenden Ehegatten eingeräumt wurde, oder?