Hallo,
ich habe ein Ersuchen auf Grundbuchberichtigung nach dem Thüringer Straßengesetz (§§ 11, 12) auf den Freistaat. Laut dem Thüringer Straßengesetz betrifft dies Fälle, wo die Straßenbaulast von einer Gebietskörperschaft auf eine andere übergeht.
In meinem Grundbuch steht als Eigentümer "N.N. (Anlieger)". Dies stellt meiner Meinung nach keine Gebietskörperschaft dar, oder sehe ich das falsch? Nach meinem Dafürhalten handelt es sich um einen Personenzusammenschluss alten Rechts (?). Dieser dürfte dann nach Art 233 § 10 EGBGB zwar durch die Gemeinde vertreten werden, aber die Gemeinde ist nicht Eigentümer.
Demzufolge habe ich Zweifel, ob hier die Berechtigung zum Ersuchen nach dem Thüringer Straßengesetz überhaupt gegeben ist ... ich weiß das ist jetz auch ziemlich spezifisch und Landesrecht ... aber vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen.