Zum Rest des Threads: Ich frage mich, woher diese Bereitschaft bzw. Sichtweise kommt, dass Rpfl. offensichtlich kein Problem damit haben, Geschäftsstellentätigkeiten zu übernehmen. Wenn man damit die Geschäftsstellen zu entlasten meint, sollte man sich fragen, ob es denn auch auf einer anderen Baustelle eine Gegenleistung gibt.
Unabhängig davon, dass bei mir die Zusammenarbeit mit sämtlichen Geschäftsstellen so gut wie tadellos funktioniert (eine Ausnahme gibt es immer - bei einem Mischdezernat hat man halt mit vielen Persönlichkeiten zu tun) und gegenseitige Entlastung auf allen Ebenen funktioniert, finde ich nicht, dass das Erwarten einer Gegenleistung die Maxime des Handelns sein sollte.
Natürlich darf man nicht einseitig alles auf sich bürden, während sich andere (die die Arbeit eigentlich machen müssten) an den Füßen spielen. Es hängt natürlich auch von der Größe des Gerichts, Belastung der einzelnen Abteilungen etc. ab, wer wem was wie und warum abnimmt.
Da spielen viele Faktoren rein, denke ich. Da halte ich es mit einer utilitaristischen Denkweise
Ich finde den Pragmatismus in der Beratungshilfe schon in Ordnung. Bedenklicher finde ich die Handhabung der Justizverwaltung in einigen (gerade größeren) Gerichten, in denen ein einzelner Rechtspfleger den ganzen Tag über auf der Rechtsantragstelle sitzt, das Publikum sich die Klinke in die Hand gibt, keine Entlastung im übrigen Pensum erfolgt und derjenige Rpfl mit seiner Arbeit einfach nicht fertig werden kann.
Ja, ich denke da an ein ganz bestimmtes Gericht - nein, ich werde nicht sagen, welches.