Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe, da ich so einen Fall bisher nicht hatte.
Sachverhalt: Das 10-jährige Kind (K) ist Alleineigentümer von Grundbesitz. Mutter des Kindes (M) hat die alleinige elterliche Sorge. Der Grundbesitz wird nun an einen unbekannten Dritten verkauft. Im Kaufvertrag tritt M für K auf. Kein Vertretungsausschluss und daher auch kein Ergänzungspfleger erforderlich. Kaufvertrag wird eingereicht mit dem Antrag auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung.
Nun bin ich der Meinung, dass ich dem Kind noch rechtliches Gehör gewähren muss. Nur bin ich mir nicht mehr sicher, in welcher Form dies zu erfolgen hat und aus welcher Vorschrift sich dies ergibt.
Muss ich einen Verfahrenspfleger bestellen, der die Interessen des Kindes prüft? Oder hört man den gesetzlichen Vertreter an? (letzteres erscheint wenig sinnvoll, da die Mutter ja ohnehin im Kaufvertrag auftritt).
Für viele mag es ein sehr einfacher Fall sei, ich stehe allerdings gerade total auf dem Schlauch