Guten Morgen, ich scheitere gerade an einer Fristberechnung
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist am 08.09.2017 zugestellt worden, beginnt die Frist dann am 08.09. oder am 09.09. Die Frist beginnt ja mit Zustellung, aber ist das gemäß § 187 I BGB dann der nächste Tag??
Und wann endet die Frist? Am 22.09. 24 Uhr oder am 23.09 ? Der 23.09. ist aber ein Samstag, endet die Frist dann erst am Montag den 25.09 ??
Und welcher Eingang ist maßgeblich? Der RA hat seine Beschwerde gleich ans Rechtsmittelgericht (OLG) gesandt? Zählt schon der Eingang dort oder erst der Eingang hier bei uns????