Im Grundbuch ist in Abteilung IIeingetragen: "Es ist ein gerichtliches Verfügungsverbot erlassen. Bezug:Ersuchen des Landgerichts ... vom... (Aktenzeichen:...). Eingetragen am...“
Der eingetragene Eigentümer beantragt die Löschung dieses Vermerksunter Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines gerichtlichen Beschlusses mit demselbenAktenzeichen. In dem Beschluss erklärendie Parteien den Rechtsstreit für erledigt und die Klägerin bewilligt dieLöschung des zu ihren Gunsten eingetragenen Verfügungsverbots.
M.E. ist zur Löschung entweder die Löschungsbewilligung derBerechtigten aus dem Verfügungsverbot oder ein Ersuchen des Gerichts aufLöschung des Verfügungsverbots erforderlich.
Wie seht Ihr das?