Ich benötige bitte Eure Hilfe, da ich im Forum bei den Beiträgen meinen Fall nicht gefunden habe.
Im Erbbaugrundbuch wurde eine Zwangssicherungshypothek eingetragen. Da die Eintragung ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgte, wurde dann ein Amtswiderspruch gemäß § 53 GBO eingetragen. Nunmehr soll ich eine Abtretung der Zwangssicherungshypothek eintragen. Kann ich die Abtretung vollziehen oder stellt der Widerspruch eine Grundbuchsperre da?