Schönen Tag Zusammen!
Ich suche im Zusammenhang mit dem § 367 BGB die Definition von "Kosten"! Kann hier jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
watislos
Schönen Tag Zusammen!
Ich suche im Zusammenhang mit dem § 367 BGB die Definition von "Kosten"! Kann hier jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
watislos
Übersetzt ist die Tilgungsreihenfolge
- unverzinsliche Kosten (idR Kosten der Zwangsvollstreckung und nicht tituliert),
- Zinsen auf verzinsliche Kosten,
- verzinsliche Kosten (idR festgesetzt im VB oder KFB),
- Zinsen auf Hauptforderung,
- Hauptforderung.
Ist ein KFB der Titel, sind die mit KFB festgesetzten Kosten natürlich die obige Hauptforderung.
Hallo Araya,
vielen Dank für die Antwort, aber das ist nicht das was ich gesucht habe.
Ich dachte an eine Definition von dem Begriff "Kosten", so in der Art "Kosten ist alles was nicht der Hauptforderung entspricht und keine Zinsen sind". Oder ist der Begriff der Kosten nicht präzise definiert?
MFG
WATISLOS
Übersetzt ist die Tilgungsreihenfolge
- unverzinsliche Kosten (idR Kosten der Zwangsvollstreckung und nicht tituliert),
- Zinsen auf verzinsliche Kosten,
- verzinsliche Kosten (idR festgesetzt im VB oder KFB),
- Zinsen auf Hauptforderung,
- Hauptforderung.Ist ein KFB der Titel, sind die mit KFB festgesetzten Kosten natürlich die obige Hauptforderung.
Kosten sind alle Aufwendungen, die der Gläubiger zur Verfolgung und Durchsetzung der Hauptforderung gemacht hat, insbesondere Wechsel-, Prozess- und Vollstreckungskosten (MüKoBGB/Fetzer, 7. Aufl. 2016, BGB § 367 Rn. 5).
Super genau das habe ich gesucht vielen Dank!
Gruss WATISLOS
Kosten sind alle Aufwendungen, die der Gläubiger zur Verfolgung und Durchsetzung der Hauptforderung gemacht hat, insbesondere Wechsel-, Prozess- und Vollstreckungskosten (MüKoBGB/Fetzer, 7. Aufl. 2016, BGB § 367 Rn. 5).
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