Ich soll das erste Mal eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung eines Erbbaurechts eintragen.
Ich beabsichtige, halbspaltig eine "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung des Erbbaurechts für ... gem. Bewilligung vom ..." einzutragen.
In der Erbbaurechtsbestellungsurkunde sind zwei Haken:
1. "Als Inhalt der Erbbauzins-Reallast wird vereinbart, dass [...] der jeweilige Erbbauberechtigte dem jeweiligen Inhaber der Reallast gegenüber berechtigt ist, das Erbbaurecht in einem bestimmten Umfang mit einer der Reallast im Rang vorgehenden Grundschuld, Hypothek oder Rentenschuld im Erbbaugrundbuch zu belasten."
Dies ist die Wiedergabe des Gesetzestextes (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 ErbbauRG) und meines Erachtens nicht zulässig, da eben dieser Umfang ja durch die Urkunde zu bestimmen wäre?
2." Nach Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf oder beim Heimfall gehen die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen in das Eigentum des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger über. Für diesen Übergang hat der Eigentümer keinerlei Zahlung zu leisten, insbesondere keine Abfindungszahlung für einen etwaigen Wert der baulichen Anlagen. Der Erbbauberechtigte haftet dafür, dass zum Zeitpunkt des Übergangs das Erbbaurecht unbelastet ist."
Die Erwerbsurkunde sieht damit doch vor, den Erbbauberechtigten (dinglich?) zu verpflichten, für
die Lastenfreiheit des Erbbaurechts bei Beendigung desselben Sorge zu tragen? Ist das überhaupt möglich?
Da die Vormerkung für ein Erbbaurecht nach meinem Verständnis die Einräumung genau eines bestimmten Erbbaurechts und nicht irgendeines Erbbaurechts sichert, sind diese Haken doch jetzt schon von mir zu berücksichtigen und ggf. die Behebung zu fordern?
Zudem wurde die Erbbauberechtigte (GbR) vollmachtlos vertreten und in der Genehmigung war ein anderer (kürzerer) Name der GbR angegeben. Jetzt hat der die Genehmigungsunterschriften beglaubigende Notar eine Klarstellung gemäß § 44a II BeurkG abgegeben, dass der längere Name der richtige gewesen wäre. Aber das kann er doch bei einer Beglaubigung gar nicht? Wie kann man das lösen?
Für Rückmeldungen wäre ich echt dankbar.