Ich bräuchte Mal eure Hilfe.
Im Grundbuch wurden im Rahmen eines Ersuchens nach VZOG vor ca. 25 Jahren neben den Grundstücken und den Eigentümer auch mehrere Dienstbarkeiten eingetragen. Bei den Dienstbarkeiten fehlt aber gänzlich der Rechtsinhalt. Daneben sind die Berechtigten nicht eindeutig ermittelbar (alte Firma deren Vermögen nach hiesiger Recherche verstaatlicht wurde = EdV RT: Energiebezirk sowie ein Eigentümer eines anderen sehr alten Flurstücks). Die ursprünglichen Bewilligungen sind nicht mehr auffindbar.
Ich bin der Meinung daß es ein Fall für § 53 GBO ist, bei dem ich ja rechtliches Gehör gewähren müsste. Wie würdet ihr hier verfahren? Evtl. auch § 6 GBBerG anwenden?
Wenn die Amtslöschung durch ist, wie würdet ihr mit dem dann nicht vollständig erledigten Ersuchen verfahren? Das Grundstück hat nach Vollzug des Ersuchens auch schon mehrere Eigentumswechsel hinter sich.
Für eure Meinungen und Anregungen wäre ich dankbar.
Grüße, Happy.