Hallo,
ich weiß, dass es das Thema hier schon mehrfach gab, aber ich bin daraus trotzdem nicht so richtig schlau geworden.
Mein Fall:
Meine Klägerin ist eine GmbH mit eigener Rechtsabteilung, die auch in anderen Verfahren bereits für die Klägerin aufgetreten ist. In meinem Verfahren haben Sie sich nun einem Hauptbevollmächtigten am Geschäftsort und haben einen UBV beauftragt. Der Termin, zu dem der UBV gehen sollte, wurde jedoch kurzfristig abgeladen und hat nie stattgefunden. Nun macht die Klägerseite eine 0,65 Verfahrensgebühr für die UBV geltend, weil er sich ja in die Thematik einlesen musste.
Meine Frage:
Sind die Kosten des UBV überhaupt erstattungsfähig oder fällt das schon allein deshalb raus, weil die Klägerin eine eigene Rechtsabteilung hat?