Guten Tag,
ich habe folgende Konstellation:
Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Liquidation eingetragen (da zuvor ein Gesellschafter verstorben war und keine Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Vererblichkeit des Gesellschaftsanteils vorhanden war). Die GbR besteht aus den Gesellschaftern A und B.
Nun ist B verstorben.
Aus der Kommentierung ergibt sich nicht aufgrund welcher Grundlagen eine Grundbuchberichtigung bei der GbR in Liquidation erfolgen kann.
-Kann man daher daraus schließen, dass die Grundbuchberichtigung aufgrund der Berichtigungsbewilligungen der verbleibenden sowie aller eintretenden Gesellschafter vorgenommen werden kann ? (wie bei Tod eines Gesellschafters bei einer eingetragenen werbenden GbR)
-Oder reicht die Vorlage eines Erbscheins bzw. eines notariellen Testaments aus, da die GbR aufgelöst ist und somit die Erben eintreten ? (die Eintragung der GbR in Liquidation mit den Gesellschaftern A und B erfolgte ja auch nur aufgrund eines Erbscheins bzw. eines notariellen Testaments)
Ich würde mich freuen, eure Meinungen zu hören und vielleicht hat der ein oder andere ja doch auch noch eine Entscheidung oder eine Stelle in der Kommentierung, die weiter hilft.
MFG