Wirklich in der "Berichtigungsspalte" oder tatsächlich nur unter "Bemerkungen"? Genau das ist nämlich die Frage hier.
Also bei uns lässt es das System gar nicht zu, in der Berichtigungsspalte einen neunen Gläubiger/einen Berichtigungstext einzutragen. Eine Korrektur bzw. der Rechtsnachfolgetext kann ausschließlich unter Bemerkungen eingetragen werden, was ich absolut nicht gut finde.
Wenn ich die Beiträge oben richtig verstehe, soll das ja auch nicht so sein. Eine Berichtigung des Gläubigers nach dem PT wäre ja wohl auch nicht mehr möglich.
Veränderungen des Gläubigers dürfen wohl nur in den Bemerkungen stehen.
Wie handhaben denn die hier anwesenden Tabellenbearbeiter beim Insolvenzverwalter das?