Hallo,
es wird Beratungshilfe beantragt, weil gegen über Einsprüche gegen den Sozialhilfebescheid nicht zeitnah entschieden wird und keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, die laufenden Kosten zu zahlen.
Ich denke nicht, dass in diesem Fall Beratungshilfe bewilligt werden kann, da der Anwalt diesbezüglich die Behörde auch nicht anweisen kann, über die Einsprüche zu entscheiden.
Wie seht ihr das? Gibt es dazu Rechtsprechung? Ich habe im Forum dazu leider nichts gefunden.