Hallo ihr Lieben,
was würdet ihr tun??
Es gibt
einen Kläger und einen Widerbeklagten zu 1. und einen Widerbeklagten zu 2.
dann gibt es 3 Beklagte und eine Widerklägerin,
Kostengrundentscheidung ist richtig mies...
Die außergerichtlichen Kosten des Widerbeklagten zu 2. hat die Beklagte zu 1. zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten haben der Kläger zu 37, 4 % und die Beklagten zu 1.-3. als GS zu 27,5 % und die Beklagten zu 1.+2. als GS darüber hinaus zu weiteren 35,1% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. haben der Kläger zu 37,4% und die Beklagte zu 1. zu 62,6% zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. haben der Kläger zu 57,7% und die Beklagten zu 1.+2. zu 42,3% zu tragen....
Als wäre das nicht genug...(Keine Ahnung wie ich das machen soll) sind die Beklagten zu 1.und 2. laut Urteil von einen RA vertreten und die Beklagte zu 3. von einem anderen.
Nun sind Kostenausgleichsanträge eingegangen... Der Bekl.V. der Bekl. zu 3. beantragt jedoch die Erhöhungsgebühr für alle 3. Beklagten, da es sich um die Haftpflichtversicherung der Beklagten handelt. Der Vertreter der Beklagten zu 1.+2. macht jedoch seinerseits auch Kosten geltend.
Was tun? Muss der Rechtspfleger hier prüfen wem hier was zusteht? und wie soll eine Kostenausgleichung überhaupt gehen?
Ich komm irgendwie nicht weiter