Hallo,
gemäß not. Testament vom 10.12.2018 wurde der Sohn zum Erben benannt.
TV wurde angeordnet. Aufgabe des TV war es, dafür zu sorgen, dass Vereinbarungen aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag aus dem Jahre 2017 durchgeführt werden.
TV Vermerk wurde zusammen mit dem Erben ins GB eingetragen.
Nun kommt von der Nachlassabteilung noch ein handschriftliches Testament vom 01.06.2019, in dem der Erblasser verfügt, dass xy kein TV mehr sein soll.
Muss ich als GBA jetzt tätig werden?