1. Allgemein: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen Y als Eigentümer eingetragen. im Kaufvertrag erscheint X dann als X Z geb. Y. Lasst ihr euch hier einen Nachweis über die Namensänderung vorlegen oder akzeptiert ihr das?
2. Konkreter Fall: Im Grundbuch ist X noch mit dem Mädchennamen/Geburtsnamen eingetragen. Im Kaufvertrag wird sie aufgeführt als X Z, geb. Y mit dem Hinweis, dass Sie im Grundbuch noch mit ihrem Geburtsnamen eingetragen ist. Allerdings erscheint X im Kaufvertrag nicht selbst, sondern wird vom Käufer vertreten. In der Unterschriftsbeglaubigung (österreichischer Notar) zur Genehmigung von X ist dann nur X Z angegeben ohne den Geburtsnamen. Würdet ihr das so anerkennen oder einen Nachweis darüber anfordern, dass X jetzt X Z heißt und eine geborene Y ist? Wenn ja würde euch eine Heiratsurkunde in Kopie reichen?