Unser Direktor hat heute eine Mail geschickt, auf der Suche nach Freiwilligen die sich als Sitzungsvertreter melden. Mit der Suchfunktion habe ich mich bereits ein wenig schlau gemacht über die Tätigkeit eines solchen. Hier gibt es nur 6 Rechtspfleger. Falls sich keiner bereit erklärt kann doch nicht einfach jemand bestimmt werden, oder?
Sitzungsvertreter
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aizitsuj -
9. Januar 2008 um 16:36
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Falls sich keiner bereit erklärt kann doch nicht einfach jemand bestimmt werden, oder?
Oh ja!! -
Dumme Frage: Was meint ihr mit Sitzungsvertreter ?
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Ach du Sch...
Hast du schon Erfahrungen sammeln dürfen? -
Dumme Frage: Was meint ihr mit Sitzungsvertreter ?
Ebenfalls häää? -
Dumme Frage: Was meint ihr mit Sitzungsvertreter ?
Das ist der "Staatsanwalt" bzw. auch "Amtsanwalt" in Jugendstrafsachen. Vorwiegend bei kleinen Gerichten kommt kein STA mehr, sondern den Job übernimmt ein Rpfl.
Ach du Sch...
Hast du schon Erfahrungen sammeln dürfen?
Da ich Strafsachen vollstrecke, sind wir zu dem Ergenbins gekommen, dass das vielleicht nicht so sinnvoll ist. (:D)
Damit "durfte" der Dienstjüngste ran. -
Dumme Frage: Was meint ihr mit Sitzungsvertreter ?
Ebenfalls häää?
Das beruhigt mich doch etwas, das ich hier nicht allein unwissend bin ...
@ Himmel
Danke für die Aufklärung. Davon hatte ich tatsächlich noch nichts gehört. Vielleicht sind wir dafür auch einfach zu groß und die StA fast um die Ecke. -
Muss man da an keineren Gerichten nicht in einfach gelagerten Fällen für 2,50 EUR die Stunde während der Dienstzeit Staatsanwalt spielen?
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Das ist der "Staatsanwalt" bzw. auch "Amtsanwalt" in Jugendstrafsachen. Vorwiegend bei kleinen Gerichten kommt kein STA mehr, sondern den Job übernimmt ein Rpfl.
Danke für die Aufklärung -
@ Himmel:
Weisst du wirklich, ob einen Rpfl dazu verdonnert werden kann? -
Muss man da an keineren Gerichten nicht in einfach gelagerten Fällen für 2,50 EUR die Stunde während der Dienstzeit Staatsanwalt spielen?
Oder so! -
@ Himmel:
Weisst du wirklich, ob einen Rpfl dazu verdonnert werden kann?
Sind nach Maßgabe des Landesrechts örtliche Sitzungsvertreter bestellt, so kann
ihnen die Vertretung der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor dem Richter
beim Amtsgericht als Strafrichter oder als Jugendrichter vom Behördenleiter übertragen werden. Zu örtlichen
Sitzungsvertretern werden Beamte des gehobenen Justizdienstes bestellt.
Kommt also darauf an, ob das für Dein Bundesland zulässig ist. Schau mal hier passt das? -
Ich tippe mal, das ist dann wie bei der Zuständigkeits- und Vertretungsregelung. Wird keine Einigung erzielt bzw. der reguläre Vertreter ist ebenfalls verhindert, bestimmt die GL.
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Ich tippe mal, das ist dann wie bei der Zuständigkeits- und Vertretungsregelung. Wird keine Einigung erzielt bzw. der reguläre Vertreter ist ebenfalls verhindert, bestimmt die GL.
... und mit 23 hast Du dann gute Chancen, als Dienstjüngster an den Zug zu kommen ... -
Gott sei Dank trifft das für mich nicht zu ...
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Wir mussten das als Referendare machen. Es hat mir so viel Spaß gemacht, dass ich mich ganz oft freiwillig gemeldet habe.
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Ja, aber als Referendare hatten wir ja die Ausbildung dazu und außerdem auch Zeit für sowas.
Die Rechtspfleger, die keine Amtsanwälte sind (die ja Schulungen haben), müssen sich aber den Stoff in der Freizeit reinbimsen und dann in der Sitzung sich noch von einem Verteidiger anpflaumen lassen - und wenn's schlimm kommt, auch vom Richter. Ich mache zwar wenig Strafsachen, aber genug, um es schon mehrfach erlebt zu haben, wie der Richter den Vertreter der Staatsanwaltschaft auf's Korn nimmt.
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Der Anwalt und die Richter kennen die ganze Akte. Da sind sie gegenüber dem armen Sitzungsvertreter, der nicht mehr als die Anklageschrift in der Handakte hat, klar im Vorteil. Ich habe mich auch oft über Richter und Verteidiger geärgert, aber die Staatsanwälte konnte da ganz nett trösten.
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Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass das von uns erwartet bzw. gefordert wird. Niemand hier hat Zeit sich zusätzlich zu seinem Dezernat in die Verhandlungen zu setzen.
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Das wäre in der Tat interessant , aus welchem Bundesland Du kommst.
Im OLG-Bezik Koblenz sollen 2007 die Sitzungsvertretungen z.B. abgeschafft worden sein !?
Und muss das zusätzlich übernommen werden zum normlaen Referat ?
Und wie sieht das mit Pebb§y aus ? -
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