Änderung vereinfachtes Unterhaltsverfahren zum 01.01.2008


  • Vossenkämper, FamRZ 2008, 201 ff. (Der Kindesunterhalt nach neuem Recht ab 01.01.2008 - Hinweise für die Praxis zur Berechnung, Titelumstellung und Tenorierung)



    Den oben genannten Aufsatz kann ich, soweit ich ihn bislang gelesen habe, nur empfehlen. Insb. die dortigen Tenorierungsvorschläge bei Titutierung von 100% oder mehr % des Mindestunterhaltes.


    Ich hatte keine Probleme.



    Ulf: Mit keine Probleme meintest du doch das öffnen und abspeichern der Dateien,oder ? Die lassen sich doch nach wie nicht per PC ausfüllen, oder habe ich was verpasst ?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Hallo,

    mische mich jetzt auch mal ein ;).
    Ich befasse mich auch gerade mit dem ganzen Kram, und eine Kollegin nannte mir die Idee, die neuen Beschlüsse grundsätzlich nur vom 01.01.2008 zu beziffern nach dem neuen Recht, und alles bis zum 31.12.2007 als Rückstand im festen Betrag festzusetzen.
    Das Jugendamt könnte man bitten, den Antrag entsprechend zu stellen.
    Diese Idee kam wohl auf bei einem Gespräch mit anderen Rpfl von anderen Gerichten.
    Hm, was haltet ihr davon, wäre das für uns die einfachste Lösung ?
    Irgendwie kann ich mich selbst nicht so richtig damit anfreunden, weil ich dem A-gegner keine Möglichkeit gebe, die Rückstände irgendwie nachzuvollziehen.

  • @ Trine:
    Sprichst Du jetzt von "Altfällen" (in denen der Antrag noch 2007 einging) oder nur von Anträgen, die nach dem 01.01.2008 gestellt wurden?

    Falls ersteres der Fall sein sollte, sei darauf verwiesen, dass wir das hier und in den anderen Threads zum vV schon diskutiert haben.

    Falls letzteres gemeint ist, verstehe ich die Frage nicht so ganz denn wenn der Antrag erst 2008 einging/eingeht, dann sind doch alle Beiträge aus 2007 Rückstände. Wenn nicht als Rückstand, wie willst Du die denn dann festsetzen?!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • @
    Falls letzteres gemeint ist, verstehe ich die Frage nicht so ganz denn wenn der Antrag erst 2008 einging/eingeht, dann sind doch alle Beiträge aus 2007 Rückstände.



    Und sogar auch die aus 2008 inkl. des Monats in dem der Antrag eingeht.

    Ich verstehe die Frage daher auch nicht...:confused:

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Vor allem weil die Altfälle wie Ulf zu recht schreibt , hier schon ausgiebig diskutiert wurden und zwar im Ergebnis ablehnend , um es mal auf den Punkt zu bringen.

  • Also:

    Der Antrag geht dieses Jahr ein, beantragt ist dann zB. Unterhalt ab dem 30.10.2007 in Höhe von 100% nach Regelbetragsverordnung, und ab dem 01.01.2008 entsprechend 100% des Mindestunterhalts.
    Wir haben daher bisher auch immer so festgesetzt.
    Wenn ich da falsch liege, dann verstehe ich nicht die gemischten Festsetzungsbeschlüsse, die hier eingestellt wurden, da ist ja zB. auch festgesetzt Rückstand bis Oktober soundsoviel (im Betrag), ab Oktober ....% und ab 01.01. 100%.......
    Oder reden wir aneinander vorbei?

  • Ab dem 01.01.08 darf nur noch Unterhalt nach der neuen Regelung festgesetzt werden.
    Aber dazu müssten sämtliche Themen zum neuen Unterhaltsrecht und zur vereinfachten Festsetzung komplett durchgelesen werden.
    ;) Hat mich auch gehilft. :D

  • Also:

    Der Antrag geht dieses Jahr ein, beantragt ist dann zB. Unterhalt ab dem 30.10.2007 in Höhe von 100% nach Regelbetragsverordnung, und ab dem 01.01.2008 entsprechend 100% des Mindestunterhalts.
    Wir haben daher bisher auch immer so festgesetzt.
    Wenn ich da falsch liege, dann verstehe ich nicht die gemischten Festsetzungsbeschlüsse, die hier eingestellt wurden, da ist ja zB. auch festgesetzt Rückstand bis Oktober soundsoviel (im Betrag), ab Oktober ....% und ab 01.01. 100%.......
    Oder reden wir aneinander vorbei?

    Nehmen wir mal an, der Antrag ging am 15.10.2007 bei Gericht ein, musste aus irgendwelchen Gründen aber bis heute reifen. :D
    Im Antrag wurden Rückstände ab 01.04.2007 geltend gemacht und ab 01.10.2007 die dynamische Festsetzung von 100% des Regelbetrags beantragt. In Folge wurde (ob notwendig sei dahingestellt) der Antrag abgeändert, mit dem Ziel ab 01.01.2008 100% des Mindestbetrages festzusetzen.

    Rückständiger Unterhalt ist der Unterhalt, der vor dem zum Antragszeitpunkt laufenden Unterhaltsbetrag fällig geworden ist. Diesen Unterhalt kann man auch m.E. nur als betragsmäßigen Rückstand festsetzen.
    Laufender Unterhalt ist der Unterhalt, der weder rückständig noch zukünftig ist. Hier wäre das der Unterhalt für Oktober 2007. Dieser Unterhalt kann m.E. zwar als bezifferter Betrag, jedoch nicht als Rückstand festgesetzt werden. Gleiches gilt für den Unterhalt November und Dezember 2007. Ab 01.01.2008 kann dann dynamischer Mindestunterhalt festgesetzt werden.
    Klar soweit :teufel:?

    Die Festsetzung würde übrigens genau so aussehen (müssen), wenn das JA im Oktober 2007 ab dem 01.04.2007 100% des Regelbetrages beantragt hätte.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Trine :

    Da hast Du in der Tat die "gemischten" Beschlüsse, die bereits eingestellt wurden , falsch verstanden.
    Diese Beschlüsse betreffen den Sachverhalt , den Tommy oben so wunderbar beschrieben hat und nichts anderes.

    Tommy hat für "Späteinsteiger" zwar dankenswerterweise die Sache klargestellt.
    Dieser Service sollte jedoch nicht der Regelfall werden.:teufel:

  • Fällt das auch noch unter Nettiquette :D( oder so ähnlich :gruebel: ) ?
    Allerdings haben wir ja den Servicegedanken besonders in diesem Thread hoch gehalten.

  • Und der Service geht weiter :

    Für alle die nicht so ein tolles Word-Makro haben wie Ulf s. #91 , wurde der Beschluss wie in der Anlage heute fertiggestellt.
    Wer will kann sich eine .dot-Vorlage daraus machen.

    Einfach zu Beginn Urschrift ankreuzen und ( nach evtl. Ausfüllen der Verfügung Bl. 3 ) ausdrucken.
    Dann danach Ausfertigung und vollstreckbare Ausf. auf S. 1 auswählen u. ( Bl. 1 - 2 ) ausdrucken in erforderl. Anzahl.

    Nachteil : Da Platz für Ausf. vorzusehen war, passt der Beschluss nur für ein Kind .
    Damit kann ich -für meinen Bereich - mind. 75 % der Fälle abdecken.
    Beschluss für UV-Kasse wird nachgereicht , sobald ich dazu komme.

    Derzeit putze ich die Umstellungsbeschlüsse raus.

  • Und der Service geht weiter :

    Für alle die nicht so ein tolles Word-Makro haben wie Ulf s. #91 , wurde der Beschluss wie in der Anlage heute fertiggestellt.
    Wer will kann sich eine .dot-Vorlage daraus machen.


    Du bist ein Schatz, mein Schatz!:daumenrau

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