Ich habe einen Antrag auf Todeserklärung, bei dem ich etwas im Zweifeln bin.
Die Ehefrau (84 Jahre) beantragt Todeserklärung Ihres Mannes, der 1912 geboren ist. Dieser habe sich 1946 kurz nach Geburt der einzigen Tochter "mir nichts Dir nichts" von der Familie abgesetzt. Sie habe ihn nur noch einmal gesehen, und zwar ein halbes Jahr später auf dem Hauptbahnhof der nächst größeren Stadt. Seitdem habe sie nichts mehr von ihm gehört.
Ist der Betroffenen nun "verschollen" i. S. § 1 VerschG ? Bestehen "ernstliche Zweifel an seinem Fortleben" ?
Der Umstand, dass er sich abgesetzt und nie mehr gemeldet hat, ist allein für mich nicht so sehr stichhaltig (… solche Leute soll es ja geben …).
Das Lebensalter von nun 95 ? Na ja, in 10 Jahren hätte ich zumindest mehr "ernstliche Zweifel an seinem Fortleben" …
andererseits BayObLG 3Z BR 204/99 vom 28.07.1999 Rpfleger 1999, 547=FGPrax 1999, 246:
Ernstliche Zweifel am Fortleben eines Vermissten liegen vor, wenn sein Tod für einen vernünftig Denkenden mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Fortleben.
Der Notar sagt übrigens, dass die Todeserklärung nur den Hintergrund habe, dass der Betroffene nicht gegenüber der Ehefrau und der Tochter erbberechtigt sein solle … dies ließe sich doch über ein Testament problemlos regeln … irgendwie "gefällt" mir der Fall nicht.
Über Meinungen würde ich mich sehr freuen.