Ich mache das wie Ernst pp und verweise auf die Seite. Ist aber noch nie beanstandet worden und wird von mir auch erst dann beanstandet.
Aber nun meine Frage: Was heißt eigentlich "in pp" ?
In pp. ?!
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probatio diabolica -
26. März 2008 um 18:29
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Ich möchte etwas als "alter Lateiner" anmerken:
Das "in" bei "in pp" ist Unfug. Wenn schon, dann dürfte man nur "pp" schreiben. Das ist von ähnlicher Qualität, wie wenn man, wie es heute modern ist, eine englische Redewendung benutzt wie z. B. "forget it", dann aber ein falsches "in" voranstellt, also "in forget it".
Die lateinische Redewendung, auf die das "pp" zurückgeht, lautet:
"et cetera perge perge",
im Volksmund auch als "et cetera pp" bekannt.
Das heißt auf deutsch "und das übrige, fahre fort, fahre fort!", oder, etwas freier übersetzt "und so weiter, und so fort".
Wenn man daher statt des heute noch gebräuchlichen "etc." in Behördenakten das geschwollen wirkende "pp" nimmt, dann bitte OHNE "in"!
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Ist ja interessant.
Ich wusste bisher nämlich auch nicht, was das kritiklos übernommene "In pp." eigentlich bedeutet. -
@ Titus:
Danke für die Aufklärung. Ich stimme Dir aber nicht zu.
Ich hatte zwar nur ein halbes (erfolgloses) Jahr Latein aber ich denke, das "In" kommt aus der Einleitung der Sachbezeichnung "In der Scheidungssache Mustermann ./. Mustermann ..." und das "pp." ersetzt daher nur den Rest. Man könnte also auch sagen "In usw.". -
noch so früh am morgen und schon so viel dazugelernt...... -
@ Ulf: Ja, das könnte die Erklärung sein. Dann dürfte aber vor dem "in" nichts mehr stehen.
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Ich dachte pp steht für praemissis praemittendis?
Wo sind die Lateiner? [Blockierte Grafik: http://img264.imageshack.us/img264/5618/emoteng101ib1.gif] -
Dann dürfte aber vor dem "in" nichts mehr stehen.
Korrekt. Ich kenne es auch nur so, dass "In pp." der Anfang des Beschlusses ist. Eine Sachbezeichnung o.ä. "entfällt". -
Find ich gut, jeder benutzt es, aber keiner weiß, was es bedeutet
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@ Ulf: Ja, das könnte die Erklärung sein. Dann dürfte aber vor dem "in" nichts mehr stehen.
Das tut es normalerweise auch nicht.
Muss ich ja doch nicht meine selbst gestrickten Verfügungen ändern ... -
Ich dachte pp steht für praemissis praemittendis?
Wo sind die Lateiner? [Blockierte Grafik: http://img264.imageshack.us/img264/5618/emoteng101ib1.gif]
Ich kenne "pp." auch nur in der von Dir genannten ausgeschriebenen Version. Soll "unter Vorausschickung des Vorauszuschickenden" bedeuten. Daher dürfte Titus nicht ganz Unrecht haben, wenn er das "in" für überflüssig hält. -
Aber nun meine Frage: Was heißt eigentlich "in pp" ?
Antwort unseres damaligen Dozenten in M'eifel: "Das weiß doch jeder, überlegen sie selbst!" -
@Juergen:
lateinisch "praemissis praemittendis" ("nach Vorausschickung des Vorauszuschickenden") wurde benutzt als formelhafter Platzhalter
an Stelle... -
@Juergen:
lateinisch "praemissis praemittendis" ("nach Vorausschickung des Vorauszuschickenden") wurde benutzt als formelhafter Platzhalter
an Stelle...Da hast Du, lieber Bernstein, ein wörtliches Zitat aus Wikipedia ausgeschnitten, aber leider nicht vollständig.
Denn um praemissis praemittendis geht es in unserem Thread hier nicht.
praemissis preamittendis benutzt man, wie der Name schon sagt, wenn man schon etwas vorausgeschickt hat. Daran fehlt es ja beim abgekürzten Rubrum gerade.
pp im Sinne von praemissis preamittendis hat man verwendet in alten Urkunden, um nach ein paar Amts- und Ehrentiteln, die man vorausgeschickt hat (!), die weiteren wegzulassen, also z. B.
Der hochehrenwerte Herr Diplom-Rechtspfleger (FH), Schützenkönig, Ehrenbürger von Hildesheim, Vizevorsitzender des Bundes Deutscher Rechtspfleger pp. Fritz Bernstein sei gegrüßt...
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Es gibt mehrere obergerichtliche Entscheidungen nach denen es nicht ausreichend ist einen Beschluss unter "In pp" oder "kurzes/langes Rubrum" zu erlassen.
Ich kann diese Ansicht verstehen. Wenn ich als Rpfl. jedoch in einem Beschluss zb: verfügen "In pp. volles Rubrum einrücken wie Bl. 5 d. A." und auf Bl. 5 der Akte ergibt sich ein ausgeschriebenes Rubrum, dann kann dies m.E. nicht zu beanstanden sein, da durch die Verfügung genau festgelegt ist, welches Rubrum dem Sachentscheider vorschwebt.
Bei mir pers. stellt sich bei Verwendung der üblichen IT-Programme (Betreutex, TSJ, usw.) dieses Problem nicht, da die Rubren automatisch so vollständig wie nötig automatisch erzeugt werden. Noch ein Grund mehr mit Programmen zu arbeiten, sofern sie angeboten werden.
Im übrigen: Man sollte sich vor Fassung der Entscheidung überlegen, ob ein langes Rubrum tatsächlich erforderlich ist oder ob nicht ein kurzes Rubrum ausreichend ist. Dies erspart allen Beteiligten viel Arbeit, und ist auch für die Adressaten m.E. übersichtlicher.
Siehe zur Frage, wann ein volles Rubrum notwendig ist, auch hier
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@ Titus
die Erklärung war nur aufgrund der Anfrage von Juergen erfolgt,
ich weiß, worum es hier in unserem Thread geht;)
Aber danke für Deine ausführliche Erläuterung -
Zur Erklärung:
Es gab bei uns einen Umlauf mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe (o. war es die des OLG Köln?).
Bisher hatte ich null Probleme mit "In pp."- Beschlüssen. Nunmehr jedoch legt mir meine Geschäftsstelle den etwaigen Beschluss mit vollständigem Rubrum zur Unterschrift erneut vor.
M.E. eine relativ sinnentleerte, zeitraubende Angelegenheit. Die Ausfertigungen gehen doch definitiv mit vollständigem Rubrum und "gez. probatio diabolica" raus... -
@ Titus
die Erklärung war nur aufgrund der Anfrage von Juergen erfolgt,
ich weiß, worum es hier in unserem Thread geht;)
Aber danke für Deine ausführliche ErläuterungOkay. Betrachte Dich trotzdem als ehrenvoll gegrüßt!
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Bisher hatte ich null Probleme mit "In pp."- Beschlüssen. Nunmehr jedoch legt mir meine Geschäftsstelle den etwaigen Beschluss mit vollständigem Rubrum zur Unterschrift erneut vor.
Ja, man kann sich das Leben auch schwer machen. -
Ich habe noch in Vor-Wikipedia-Zeiten im Hildesheimer Studium tatsächlich gelernt, dass "pp." für "praemissis praemittendis" steht!
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